Planungshaftpflichtversicherung
Schutz vor finanziellen Folgen von Planungsfehlern
Schutz vor finanziellen Folgen von Planungsfehlern
Verlässlich abgesichert für maximale Projektsicherheit
Die Planungshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen aber auch Freiberufler in Bereichen der Planung von Hoch- und Tiefbau sowie des Anlagen- und Maschinenbaus von großer Bedeutung. Sie bietet bei reinen Planungsaufträgen Schutz vor finanziellen Risiken, die durch Planungsfehler entstehen, und sichert gegen Personen-, Sach- und insbesondere Vermögensschäden ab, die im Rahmen der planenden Tätigkeit des Versicherten auftreten können.
Selbst bei bester Planung können am Bau Schadenfälle und Regressansprüche entstehen. Typische Planungsfehler umfassen fehlerhafte oder unvollständige Konstruktionen, das Vernachlässigen wirtschaftlicher Anforderungen oder baulicher Gegebenheiten sowie das Nichtweiterleiten geänderter Pläne oder Zeichnungen. All diese Risiken werden durch die Planungshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Zudem kann der Versicherungsschutz bei größeren Projekten auf Schäden ausgeweitet werden, die bei der Eigenausführung von Projekten auf Basis eigener Planungen auftreten. Dieser umfassende Schutz gewährleistet die finanzielle Sicherheit Ihres Unternehmens und schützt vor Haftungsansprüchen, die im Zusammenhang mit Ihrer Planungstätigkeit stehen.
Fehler in der Planung können weitreichende finanzielle Folgen haben, die im schlimmsten Fall den Fortbestand eines Unternehmens gefährden. Die Planungshaftpflichtversicherung bietet Sicherheit vor hohen Schadenersatzforderungen und schützt die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens.
FAQs zur Planungshaftpflichtversicherung:
Die Planungshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Freiberufler vor Haftungsansprüchen, die aus Planungsfehlern resultieren. Dazu gehören Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Planungen, Vernachlässigung baulicher Gegebenheiten und nicht weitergeleitete Planänderungen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch die planende Tätigkeit entstehen.
Diese Versicherung ist besonders wichtig für Unternehmen und Freiberufler in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Anlagenbau und Maschinenbau, die reine Planungsaufträge durchführen.
Ja, der Versicherungsschutz kann auf Schäden
ausgeweitet werden, die bei der Eigenausführung von Projekten auf Basis Ihrer eigenen Planungen entstehen. So erhalten Sie umfassenden Schutz nicht nur für Ihre Planungsleistung, sondern auch für deren Ausführung.