Produkthaftpflichtversicherung
Schutz vor Haftungsrisiken durch fehlerhafte Produkte

Sicherheit für Hersteller und Händler

Die Produkthaftpflichtversicherung, auch als Produkthaftungsversicherung bekannt, ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie bietet umfassenden Schutz für Unternehmen, die Produkte herstellen oder vertreiben – egal, ob es sich um eigene Produktionen oder den Handel mit Waren von Drittanbietern handelt. Diese Versicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken, die entstehen, wenn fehlerhafte Produkte bei Dritten Personen-, Sach-oder Vermögensschäden verursachen.


Die Produkthaftpflichtversicherung schützt nicht nur klassische Hersteller, sondern auch sogenannte Quasihersteller. Das sind Unternehmen, die Produkte unter ihrem eigenen Namen verkaufen, obwohl sie diese nicht selbst hergestellt haben. Selbst Händler, die Waren in den EWR-Raum importieren, können haftbar gemacht werden. Diese Absicherung bietet Unternehmen somit umfassenden Schutz vor den oft existenzbedrohenden Haftungsansprüchen, die durch Produktmängel entstehen können.


Schutz bei Produktschäden

Die Produkthaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz bei:

  • Personenschäden: Wenn durch ein fehlerhaftes Produkt jemand verletzt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten für Heilbehandlungen und Schmerzensgeld.
  • Sachschäden: Sollten durch ein Produkt Sachgegenstände beschädigt werden, deckt die Versicherung die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten ab.
  • Vermögensschäden: Auch finanzielle Verluste, die infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen, wie z. B. Verdienstausfälle, sind abgedeckt.

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Zusätzlich zur konventionellen Produkthaftpflicht, die regelmäßig Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist, ist oft der Abschluss der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung erforderlich.

Diese bietet erweiterten Schutz in in den Fällen, in denen das von Ihnen hergestellte Produkt weiterverarbeitet oder in Produkten Dritter eingebaut wird und das entstandene Gesamtprodukt mangelhaft ist und die Ursache hierfür in einem Mangel des von Ihnen hergestellten/gelieferten (Teil-)Produkts begründet ist.

Für die dem Dritten insoweit entstehenden Kosten (reine Vermögensschäden) bietet die erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung Deckung bspw. bei

• Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden

• Weiterver- oder –bearbeitungsschäden

• Aus- und Einbaukosten

• Schäden durch mangelhafte Maschinen

• Prüf- und Sortierkosten

Produkthaft

FAQs zur Produkthaftpflichtversicherung: